Hausverwaltung Kosten 2026: Was Eigentümer realistisch zahlen

Hausverwaltung Kosten 2026: Was Eigentümer realistisch zahlen

Zuletzt aktualisiert: November 2026

Eine WEG-Verwaltung kostete 2025 laut Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) im Durchschnitt 29,12 Euro netto pro Wohneinheit und Monat, eine Mietverwaltung 30,19 Euro netto. Kleine Gemeinschaften zahlen pro Einheit mehr als große: Die Spanne reicht von 35,84 Euro bei bis zu elf Einheiten bis 23,56 Euro bei mehr als 100 Einheiten. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und gegebenenfalls Sondervergütungen. Was Ihre Verwaltung kostet, hängt von Größe, Zustand und Aufgaben ab; unsere Konditionen nennen wir auf Anfrage.

Was eine Hausverwaltung kostet: Marktwerte 2026

Die verlässlichste bundesweite Quelle ist das jährliche Branchenbarometer des VDIV. Die folgenden Werte sind Durchschnittswerte netto, also zuzüglich Umsatzsteuer.

LeistungDurchschnitt (VDIV)Bezug
WEG-Verwaltung 202529,12 €je Einheit und Monat (2024: 28,35 €)
WEG-Verwaltung, kleine WEG bis 11 Einheiten35,84 €je Einheit und Monat
WEG-Verwaltung, über 100 Einheiten23,56 €je Einheit und Monat
WEG-Verwaltung, geplant 202631,77 €je Einheit und Monat
Mietverwaltung30,19 €je Einheit und Monat
Mietverwaltung mit Prozentsatz5,5 %der Miete (rund ein Fünftel der Verwalter rechnet so ab)
Stundensatz Sonderleistungen74,65 €bundesweit; Region West 77,25 €

WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Instandhaltung von Dach, Fassade und Heizung. Die Mietverwaltung betreut das Mietverhältnis für den Eigentümer eines ganzen Hauses: Mieteingang, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mieterwechsel, Reparaturen. Die Sondereigentumsverwaltung ist die Mietverwaltung für eine einzelne vermietete Eigentumswohnung.

Für die Sondereigentumsverwaltung weist die öffentliche Zusammenfassung des VDIV keinen eigenen Durchschnittswert aus. Orientierung bietet am ehesten der Wert für die Mietverwaltung. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Sondereigentumsverwaltung.

Wovon der Preis abhängt

Zwei Objekte mit gleicher Einheitenzahl können sehr unterschiedlich viel Arbeit machen. Diese Faktoren bestimmen das Angebot:

  1. Größe: Je weniger Einheiten, desto höher der Preis pro Einheit, weil Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung kaum weniger Aufwand machen
  2. Zustand und Baujahr: anstehende Sanierungen, Heizungstausch, Schäden
  3. Ausstattung: Aufzug, Zentralheizung, Tiefgarage, Gewerbeeinheiten
  4. Mieterstruktur: Fluktuation, Mietrückstände, Leerstand
  5. Zustand der Unterlagen: Ist die Übergabe vom Vorverwalter vollständig?
  6. Leistungsumfang: Was ist Grundleistung, was wird gesondert berechnet?

Grundleistung und Sondervergütung

Ein seriöser Verwaltervertrag trennt klar zwischen den Leistungen, die mit der Pauschale abgegolten sind, und Leistungen, die gesondert berechnet werden. Häufig gesondert vereinbart werden etwa zusätzliche Eigentümerversammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen, die Bearbeitung von Versicherungsschäden, gerichtliche Mahnverfahren oder die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung. Vergleichen Sie Angebote deshalb nie nur über den Preis pro Einheit, sondern immer über den gesamten Leistungskatalog.

Laut VDIV rechnet mit 56,7 Prozent die Mehrheit der Mietverwalter mit einer festen Pauschale ab. Der Vorteil für Eigentümer: Die Kosten sind planbar und hängen nicht von der Miethöhe ab.

Rechtlicher Rahmen und Steuern

Für WEG-Verwalter gelten seit der WEG-Reform klare Regeln: Ein Verwalter darf höchstens für fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre. Die Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit abberufen; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate danach (§ 26 WEG). Eigentümer können außerdem einen zertifizierten Verwalter verlangen (§ 26a WEG).

Die Kosten der Verwaltung sind keine Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Vermieter können sie jedoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Ob und wie, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Sie möchten ein konkretes Angebot für Ihr Objekt? Wir erstellen es nach einer kurzen Besichtigung, Konditionen auf Anfrage: www.immosprint.de/telefonische-beratung/

Hausverwaltung im Märkischen Kreis und Umgebung

Bundesweite Durchschnitte sind ein Anhaltspunkt, aber kein Preis für Ihr Haus. Im Westen liegt laut VDIV schon der durchschnittliche Stundensatz etwas über dem Bundesschnitt. Wir übernehmen Miet-, WEG- und Sondereigentumsverwaltung von unserem Büro in Iserlohn aus, für Objekte in Iserlohn, Hemer, Menden, Lüdenscheid und dem übrigen Märkischen Kreis sowie in Hagen, Schwerte, Wuppertal und Dortmund. Eigentümer sehen Abrechnungen, Mietkonten und Dokumente in unserem digitalen Eigentümerportal jederzeit online ein. Da wir Makler und Verwalter aus einer Hand sind, begleiten wir auf Wunsch auch Vermietung oder Verkauf.

Checkliste für den Angebotsvergleich

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder den Verwalter wechseln, sollten diese Fragen beantwortet sein:

  1. Welche Leistungen sind in der Pauschale enthalten, welche kosten extra, zu welchem Stundensatz?
  2. Versteht sich der Preis netto oder brutto?
  3. Wie oft und wie erreichbar ist der Verwalter vor Ort?
  4. Wie werden Abrechnungen und Dokumente bereitgestellt?
  5. Gibt es eine Vermögensschadenhaftpflicht, und ist der Verwalter zertifiziert?
  6. Welche Laufzeit und Kündigungsfrist sieht der Vertrag vor?

Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?

Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 im Durchschnitt 29,12 Euro netto pro Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 Euro netto für die Mietverwaltung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Darf ich die Kosten der Hausverwaltung auf meine Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie können sie aber steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Warum ist die Verwaltung kleiner Häuser pro Einheit teurer?

Weil Abrechnung, Versammlung und Buchhaltung bei sechs Einheiten kaum weniger Aufwand machen als bei 30. Laut VDIV zahlen kleine WEG mit bis zu elf Einheiten im Schnitt 35,84 Euro pro Einheit.

Was kostet ImmoSprint?

Unsere Konditionen hängen von Objekt und Leistungsumfang ab. Sie erhalten ein schriftliches Angebot auf Anfrage.

Weiterführende Informationen

Ihr nächster Schritt

Sie suchen eine Hausverwaltung für Ihr Objekt oder möchten den Verwalter wechseln? Sprechen Sie mit uns über www.immosprint.de/telefonische-beratung/, Konditionen auf Anfrage. Wenn Sie zugleich über einen Verkauf nachdenken, starten Sie die kostenlose Immobilienbewertung unter www.immosprint.de/immobilienbewertung/. ImmoSprint GmbH, Am Wunderhügel 27, 58644 Iserlohn, bewertet mit 4,9 Sternen aus 34 Google-Bewertungen.

Hinweis: Die genannten Werte sind bundesweite Durchschnittswerte des VDIV und keine Angebote. Zur steuerlichen Behandlung der Verwaltungskosten fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Quellen: VDIV: Verwaltervergütung, Branchenbarometer 2026 · VDIV: Branchenbarometer 2026, wirtschaftlich auf Wachstumskurs · § 26 WEG, Bestellung und Abberufung des Verwalters · § 26a WEG, Zertifizierter Verwalter · § 1 BetrKV, Betriebskosten

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