Grundsteuer-Hebesätze 2026 in Iserlohn, Hagen, Dortmund und im Märkischen Kreis

Grundsteuer-Hebesätze 2026 in Iserlohn, Hagen, Dortmund und im Märkischen Kreis

Zuletzt aktualisiert: November 2026 (Hebesätze laut Bund der Steuerzahler NRW, Stand 10.07.2026)

Die Grundsteuer ist 2026 in vielen Städten der Region gestiegen. Iserlohn erhebt für Wohngrundstücke 825 Prozent (2025: 707 Prozent), für Nichtwohngrundstücke 1.400 Prozent. Hagen liegt bei einheitlich 1.176 Prozent, Dortmund ist auf einheitlich 800 Prozent umgestiegen, Wuppertal bleibt bei 947 Prozent. Ob unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe zulässig sind, ist offen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sie am 04.12.2025 in vier Fällen für rechtswidrig erklärt, das Oberverwaltungsgericht verhandelt am 04.12.2026.

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer ergibt sich in drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und multipliziert ihn mit der Steuermesszahl. Das Ergebnis, der Grundsteuermessbetrag, steht in Ihrem Messbescheid. Die Stadt multipliziert diesen Betrag mit ihrem Hebesatz. Für Wohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl 0,31 Promille, für Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille (§ 15 GrStG).

Da sich der Messbetrag nicht ändert, wenn die Stadt den Hebesatz anpasst, lässt sich die Wirkung einfach vergleichen: Bei einem Messbetrag von 100 Euro zahlen Sie bei 825 Prozent Hebesatz 825 Euro Grundsteuer im Jahr, bei 1.176 Prozent 1.176 Euro.

Hebesätze 2026 in der Region

Grundsteuer B in Prozent. Bei Städten mit differenzierten Hebesätzen steht der Satz für Wohngrundstücke vorn, der für Nichtwohngrundstücke hinten.

Stadt20262025Modell 2026
Iserlohn825 / 1.400707 / 1.110differenziert
Hemer778 / 1.523778 / 1.523differenziert
Menden813 / 1.327713 / 1.227differenziert
Lüdenscheid1.190883 / 1.766einheitlich
Altena1.044 / 2.0881.010 / 2.020differenziert
Plettenberg754 / 1.508–differenziert
Balve950–einheitlich
Neuenrade870649einheitlich
Schwerte1.071890 / 1.750einheitlich
Hagen1.1761.139einheitlich
Dortmund800625 / 1.245einheitlich
Wuppertal947947einheitlich

Was ein Wohnungseigentümer zahlt: Vergleich

Jahresgrundsteuer für ein Wohngrundstück mit einem Messbetrag von 100 Euro, reine Rechnung mit den Hebesätzen 2026. Ihren eigenen Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

KommuneJahresgrundsteuer bei 100 € Messbetrag
Lüdenscheid1.190 €
Hagen1.176 €
Schwerte1.071 €
Altena1.044 €
Balve950 €
Wuppertal947 €
Neuenrade870 €
Iserlohn825 €
Menden813 €
Dortmund800 €
Hemer778 €
Plettenberg754 €

Urteil des VG Gelsenkirchen und das Verfahren beim OVG

Seit 2025 dürfen Kommunen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. Am 04.12.2025 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in vier Verfahren aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke, die allein aus fiskalischen Gründen festgelegt werden, gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen. Die angefochtenen Bescheide wurden aufgehoben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig; das Gericht hat Berufung und Sprungrevision zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt den Bochumer Fall am 04.12.2026 (14 A 296/26). Am 15.10.2026 hat der Senat mitgeteilt, dass er eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Einordnung gemischt genutzter Grundstücke erwägt. Weitere Verfahren betreffen unter anderem Dortmund, Essen und Gelsenkirchen sowie einen Normenkontrollantrag gegen die Hebesatzsatzung der Stadt Altena (14 D 252/26.NE).

In der Region haben Dortmund, Lüdenscheid und Schwerte für 2026 auf einen einheitlichen Hebesatz umgestellt. Iserlohn hält an differenzierten Sätzen fest; die Stadt hatte im Januar 2026 auf die Rechtsunsicherheit nach dem Urteil hingewiesen und die geänderte Hebesatzsatzung im Februar beschlossen.

Was Eigentümer jetzt tun können

Prüfen Sie zuerst Ihren Grundsteuerbescheid der Stadt: Stimmen Hebesatz und Messbetrag? Wer einen Nichtwohn- oder gemischt genutzten Grundbesitz in einer Stadt mit differenzierten Sätzen hat, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beachten. In Nordrhein-Westfalen ist gegen kommunale Abgabenbescheide in der Regel direkt die Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats vorgesehen. Ob sich ein Rechtsmittel lohnt, sollten Sie mit einem Steuerberater oder Anwalt klären. Wer den Grundsteuerwert selbst für falsch hält, muss sich dagegen an das Finanzamt wenden.

Für Vermieter gilt: Die Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und erscheint in der Betriebskostenabrechnung. Höhere Hebesätze treffen daher auch Mieter. Kommunen können ihre Hebesätze bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend ändern; achten Sie deshalb auf Änderungsbescheide.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsteuer in Iserlohn 2026?

Der Hebesatz für Wohngrundstücke beträgt 825 Prozent, für Nichtwohngrundstücke 1.400 Prozent. Ihre Steuer ergibt sich aus Ihrem Messbetrag mal Hebesatz.

Sind differenzierte Hebesätze rechtswidrig?

Das ist noch nicht entschieden. Das VG Gelsenkirchen hat sie am 04.12.2025 in vier Fällen beanstandet; die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das OVG NRW verhandelt am 04.12.2026.

Darf ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?

Ja, die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV), sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht.

Wo finde ich meinen Grundsteuermessbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, den Sie nach der Grundsteuerreform erhalten haben. Er wird auch im Grundsteuerbescheid der Stadt genannt.

Weiterführende Informationen

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob ein Rechtsmittel gegen Ihren Grundsteuerbescheid sinnvoll ist, klären Sie bitte mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen: Bund der Steuerzahler NRW: Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 · VG Gelsenkirchen, Pressemitteilung vom 04.12.2025 · OVG NRW, Pressemitteilung vom 16.10.2026 · Stadt Iserlohn: Hebesatzsatzung (Fassung vom 18.02.2026) · Stadt Iserlohn: Pressemitteilung zur Grundsteuer vom 30.01.2026 · Stadt Hagen: Hebesatzsatzung 2026 · Stadt Dortmund: Hebesatzsatzung vom 19.12.2025 · Stadt Wuppertal: Grundsteuer · § 15 GrStG, Steuermesszahl

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