WEG-Reform – Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern grundlegend verändert. Als professionelle Hausverwaltung erklären wir, was die wichtigsten Änderungen für Sie als Eigentümer bedeuten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Bauliche Veränderungen – Neue Mehrheitsregeln
Vor der Reform brauchten bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oft die Zustimmung aller Eigentümer. Die neuen Regeln:
- Einfache Mehrheit reicht jetzt für bauliche Veränderungen aus
- Nur wer zustimmt, muss die Kosten tragen (Ausnahme: die Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeit)
- Privilegierte Maßnahmen (z.B. E-Ladesäulen, barrierefreier Ausbau, Glasfaseranschluss) können sogar von einzelnen Eigentümern verlangt werden
2. Stärkere Stellung des Verwalters
Der Verwalter hat durch die Reform mehr Befugnisse erhalten:
- Der Verwalter ist Vertreter der Gemeinschaft nach außen (nicht mehr nur intern)
- Erweiterte Handlungsvollmacht bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung
- Die Gemeinschaft kann den Umfang der Vollmacht durch Beschluss erweitern oder einschränken
3. Vereinfachte Eigentümerversammlungen
- Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen ist jetzt per Beschluss möglich
- Reine Online-Versammlungen können mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden
- Umlaufbeschlüsse per E-Mail oder digitaler Plattform sind erleichtert worden
4. Anspruch auf zertifizierten Verwalter
Eigentümer haben seit Dezember 2023 das Recht, einen zertifizierten Verwalter zu verlangen. Die Zertifizierung weist nach, dass der Verwalter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
5. Einsichtsrecht und Transparenz
- Jeder Eigentümer hat das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
- Der Verwalter muss einen jährlichen Vermögensbericht erstellen
- Die Jahresabrechnung wurde in eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umgewandelt
Was bedeutet die Reform für Sie als Eigentümer?
| Thema | Vor der Reform | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Bauliche Veränderungen | Allstimmigkeit nötig | Einfache Mehrheit reicht |
| E-Ladesäule einbauen | Beschluss nötig | Individualanspruch |
| Online-Versammlungen | Nicht möglich | Per Beschluss erlaubt |
| Verwalterstellung | Nur interner Vertreter | Externer Vertreter der WEG |
| Zertifizierter Verwalter | Nicht geregelt | Anspruch der Eigentümer |
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