Mietpreisbremse in NRW – Was Vermieter wissen müssen
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Doch wo gilt sie in NRW, welche Ausnahmen gibt es, und was bedeutet das für Vermieter in unserer Region? Als erfahrene Hausverwaltung mit Maklerkompetenz klären wir auf.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie gilt nur in Gebieten, die von der Landesregierung als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft wurden.
Wo gilt die Mietpreisbremse in NRW?
In NRW gilt die Mietpreisbremse aktuell in 18 Städten und Gemeinden, darunter:
- Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster, Aachen
- Dortmund (teilweise)
- Weitere Städte im Rheinland und Münsterland
Wichtig für unsere Region: Im Märkischen Kreis (Iserlohn, Hemer, Menden) und in Hagen gilt die Mietpreisbremse aktuell nicht. Vermieter können die Miete hier bei Neuvermietung frei festlegen – natürlich im Rahmen des Mietspiegels und der allgemeinen mietrechtlichen Regelungen.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Selbst in Gebieten mit Mietpreisbremse gibt es wichtige Ausnahmen:
- Neubauten: Erstmalig nach dem 1. Oktober 2014 genutzte Wohnungen sind ausgenommen
- Umfassende Modernisierung: Nach einer umfassenden Sanierung gilt die Bremse nicht
- Vormiete: War die Miete des Vormieters bereits über der Bremse, darf diese beibehalten werden
- Möblierter Wohnraum: Teilweise gelten andere Regelungen
Was Vermieter beachten sollten
- Mietspiegel kennen: Informieren Sie sich über die ortsübliche Vergleichsmiete in Ihrer Stadt
- Auskunftspflicht: In Gebieten mit Mietpreisbremse müssen Sie dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Höhe der Vormiete geben
- Modernisierungen dokumentieren: Bei modernisierten Wohnungen sollten Sie die Kosten und den Umfang sorgfältig dokumentieren
- Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten lassen Sie sich von einem Experten beraten
Kappungsgrenze – Nicht verwechseln!
Die Kappungsgrenze betrifft bestehende Mietverhältnisse: Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % (in angespannten Märkten: 15 %) erhöht werden. Diese Regelung gilt überall – unabhängig von der Mietpreisbremse.
Immosprint – Ihr Partner für die Vermietung
Die ImmoSprint GmbH unterstützt Vermieter bei der optimalen Mietpreisgestaltung und der professionellen Vermietung. Ob in Dortmund (mit Mietpreisbremse) oder in Iserlohn und Menden (ohne Bremse) – wir kennen die lokalen Besonderheiten.
📞 +49 157 729 341 62 | ✉️ info@immosprint.de
