Hausverwaltung wechseln – So geht’s richtig

Hausverwaltung wechseln – So geht’s richtig

Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Hausverwaltung? Mangelnde Transparenz, schlechte Erreichbarkeit oder fehlerhafte Abrechnungen sind häufige Gründe für einen Wechsel. Doch wie geht man dabei vor – und was ist rechtlich zu beachten? Als erfahrene Hausverwaltung wissen wir, worauf es ankommt.

Häufige Gründe für einen Verwaltungswechsel

Ein Verwalterwechsel ist keine Seltenheit. Die häufigsten Gründe, die uns Eigentümer nennen:

  • Fehlende Transparenz: Keine Einsicht in Unterlagen, unklare Abrechnungen
  • Schlechte Erreichbarkeit: Anfragen werden nicht oder erst nach Wochen beantwortet
  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen: Falsche Umlageschlüssel oder verspätete Abrechnungen
  • Keine Instandhaltungsplanung: Reparaturen werden verschleppt, der Gebäudezustand verschlechtert sich
  • Veraltete Arbeitsweise: Kein digitales Eigentümerportal, alles nur auf Papier

Rechtliche Grundlagen: Wie kündigt man die Hausverwaltung?

Bei WEG-Verwaltung (Eigentümergemeinschaft)

Der Verwalter einer WEG wird durch die Eigentümerversammlung bestellt und abberufen. So funktioniert der Wechsel:

  1. Beschluss in der Eigentümerversammlung: Die Abberufung des Verwalters erfordert einen Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit reicht).
  2. Kündigung des Verwaltervertrags: Achtung – die Abberufung und die Vertragskündigung sind zwei verschiedene Dinge! Der Vertrag muss separat gekündigt werden.
  3. Kündigungsfrist: Üblich sind 3–6 Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Prüfen Sie Ihren Verwaltervertrag!
  4. Neuwahl: Im gleichen Beschluss oder in einer separaten Versammlung kann der neue Verwalter bestellt werden.

Bei Mietverwaltung (Einzeleigentümer)

Als Einzeleigentümer können Sie den Verwaltervertrag direkt kündigen – es ist kein Beschluss einer Gemeinschaft nötig. Beachten Sie lediglich die vertragliche Kündigungsfrist.

Checkliste: Worauf bei der neuen Hausverwaltung achten?

Damit Sie beim nächsten Mal den richtigen Partner finden, empfehlen wir folgende Kriterien:

  • Lokale Präsenz: Ist die Verwaltung vor Ort und kennt den regionalen Markt?
  • Digitales Eigentümerportal: Können Sie jederzeit auf Dokumente und Abrechnungen zugreifen?
  • Persönlicher Ansprechpartner: Gibt es einen festen Ansprechpartner statt einer anonymen Hotline?
  • Transparente Abrechnungen: Werden Nebenkostenabrechnungen fristgerecht und nachvollziehbar erstellt?
  • Erfahrung und Referenzen: Wie lange ist das Unternehmen am Markt? Gibt es Bewertungen?
  • Handwerkernetzwerk: Verfügt die Verwaltung über zuverlässige Handwerkerkontakte?
  • Instandhaltungsplanung: Wird proaktiv für die Werterhaltung gesorgt?

Der Übergabeprozess – Schritt für Schritt

Nach dem Beschluss und der Kündigung läuft die Übergabe wie folgt ab:

  1. Unterlagenübergabe: Die alte Verwaltung muss alle Unterlagen (Verträge, Beschlusssammlungen, Abrechnungen, Kontoauszüge) an die neue Verwaltung übergeben.
  2. Kontoübertragung: Bestehende Konten werden an die neue Verwaltung übertragen oder neue Konten eröffnet.
  3. Vertragsumstellung: Dienstleistungsverträge (z.B. Hausmeister, Reinigung) werden auf den neuen Verwalter umgeschrieben.
  4. Mieter/Eigentümer informieren: Alle Beteiligten werden über den Wechsel und den neuen Ansprechpartner informiert.

Tipp: Eine ordentliche Übergabe dauert in der Regel 4–8 Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum ein!

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