Grunderwerbsteuer NRW 2025 – Alles was Sie wissen müssen

Grunderwerbsteuer NRW 2025 – Alles was Sie wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Kostenpunkte beim Immobilienkauf in Nordrhein-Westfalen. Mit 6,5 % hat NRW den höchsten Steuersatz in ganz Deutschland. Was das konkret für Ihren Immobilienkauf bedeutet und wie Sie sparen können, erklären wir hier.

Aktueller Steuersatz in NRW: 6,5 %

Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2015 den bundesweit höchsten Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % des Kaufpreises. Zum Vergleich:

BundeslandSteuersatz
NRW6,5 %
Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein6,5 %
Berlin, Hessen6,0 %
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz5,0 %
Bayern, Sachsen3,5 %

Berechnung anhand konkreter Beispiele

Was bedeutet das für typische Immobilienkäufe in unserer Region?

KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,5 %)
150.000 €9.750 €
250.000 €16.250 €
350.000 €22.750 €
500.000 €32.500 €

Dazu kommen noch Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. die Maklerprovision.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Steuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Der Ablauf:

  1. Notar beurkundet den Kaufvertrag
  2. Notar meldet den Kauf an das Finanzamt
  3. Finanzamt schickt den Steuerbescheid (meist innerhalb von 4–8 Wochen)
  4. Zahlung der Steuer innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid
  5. Nach Zahlung erhält der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung – erst dann kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen

Befreiungen und Ausnahmen

In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an:

  • Verkauf zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Erbschaft und Schenkung (es greifen stattdessen Erbschaft-/Schenkungsteuer)
  • Verkauf an Verwandte ersten Grades (Eltern ↔ Kinder)
  • Kaufpreise unter der Bagatellgrenze von 2.500 €

Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

  • Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Markisen oder Möbel, die mitverkauft werden, können im Kaufvertrag separat aufgeführt werden – sie sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
  • Instandhaltungsrücklage: Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden.
  • Grundstücks- und Bauvertrag trennen: Bei Neubau auf eigenem Grundstück kann es Vorteile haben, Grundstücks- und Bauvertrag getrennt abzuschließen (Achtung: strenge Voraussetzungen!).

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