Grunderwerbsteuer NRW 2025 – Alles was Sie wissen müssen
Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Kostenpunkte beim Immobilienkauf in Nordrhein-Westfalen. Mit 6,5 % hat NRW den höchsten Steuersatz in ganz Deutschland. Was das konkret für Ihren Immobilienkauf bedeutet und wie Sie sparen können, erklären wir hier.
Aktueller Steuersatz in NRW: 6,5 %
Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2015 den bundesweit höchsten Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % des Kaufpreises. Zum Vergleich:
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| NRW | 6,5 % |
| Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Berlin, Hessen | 6,0 % |
| Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Bayern, Sachsen | 3,5 % |
Berechnung anhand konkreter Beispiele
Was bedeutet das für typische Immobilienkäufe in unserer Region?
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
|---|---|
| 150.000 € | 9.750 € |
| 250.000 € | 16.250 € |
| 350.000 € | 22.750 € |
| 500.000 € | 32.500 € |
Dazu kommen noch Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. die Maklerprovision.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Steuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Der Ablauf:
- Notar beurkundet den Kaufvertrag
- Notar meldet den Kauf an das Finanzamt
- Finanzamt schickt den Steuerbescheid (meist innerhalb von 4–8 Wochen)
- Zahlung der Steuer innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid
- Nach Zahlung erhält der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung – erst dann kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen
Befreiungen und Ausnahmen
In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an:
- Verkauf zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Erbschaft und Schenkung (es greifen stattdessen Erbschaft-/Schenkungsteuer)
- Verkauf an Verwandte ersten Grades (Eltern ↔ Kinder)
- Kaufpreise unter der Bagatellgrenze von 2.500 €
Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer
- Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Markisen oder Möbel, die mitverkauft werden, können im Kaufvertrag separat aufgeführt werden – sie sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
- Instandhaltungsrücklage: Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden.
- Grundstücks- und Bauvertrag trennen: Bei Neubau auf eigenem Grundstück kann es Vorteile haben, Grundstücks- und Bauvertrag getrennt abzuschließen (Achtung: strenge Voraussetzungen!).
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