Mietverwaltung für Vermieter – wir kümmern uns, Sie kassieren

Vermieten lohnt sich, macht aber Arbeit: Mieter finden, Zahlungen kontrollieren, die Nebenkosten abrechnen, Reparaturen organisieren und bei jedem Mieterwechsel wieder von vorn anfangen. Mit unserer Mietverwaltung geben Sie diese Aufgaben ab und behalten trotzdem den Überblick. Wir betreuen Vermieter im gesamten Märkischen Kreis – in Iserlohn, Letmathe, Hemer, Menden und Umgebung – sowie in Hagen, Schwerte, Wuppertal und Dortmund, alles von unserem Büro in Iserlohn aus.

Was ist Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung kümmert sich um alles, was zwischen Ihnen und Ihren Mietern passiert: Miete, Abrechnung, Kommunikation und Mieterwechsel. Die WEG-Verwaltung betreut dagegen das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Besitzen Sie eine vermietete Eigentumswohnung, brauchen Sie oft beides – wir stimmen uns dann mit der WEG-Verwaltung ab oder übernehmen auf Wunsch beide Aufgaben.

Unsere Leistungen

  • Mietersuche: Exposé mit professionellen Fotos und 360°-Rundgang, Inserate, Besichtigungen
  • Mieterauswahl mit Bonitäts- und Einkommensprüfung – die Entscheidung treffen Sie
  • Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel und Kaution
  • Mietbuchhaltung, Kontrolle der Zahlungseingänge und Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten
  • Ansprechpartner für Mieter, Schadensmeldungen und Handwerkerkoordination
  • Mietanpassungen im gesetzlichen Rahmen, etwa nach Mietspiegel, Index- oder Staffelmiete
  • Kündigung und Auszug: Wohnungsabnahme, Kautionsabrechnung, nahtlose Neuvermietung
  • Digitales Eigentümerportal: Abrechnungen, Mietkonten und Dokumente jederzeit online einsehen

Ihr Vorteil: Makler und Verwalter aus einer Hand

Wenn ein Mieter kündigt, beginnt bei vielen Hausverwaltungen die Suche nach einem Makler. Bei uns nicht: Wir sind selbst Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO und vermarkten die Wohnung direkt weiter. Das spart Abstimmung und verkürzt im besten Fall den Leerstand. Und wenn Sie irgendwann verkaufen möchten, kennen wir Ihre Immobilie bereits.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch: Sie schildern uns Ihre Immobilie und was Sie abgeben möchten – kostenlos und unverbindlich.
  2. Objektaufnahme: Wir sehen uns die Wohnung an und sichten Mietverträge, letzte Abrechnungen und Energieausweis.
  3. Angebot und Vertrag: Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
  4. Übernahme: Wir informieren Ihre Mieter, richten die Mietbuchhaltung ein und übernehmen die Unterlagen.
  5. Laufende Betreuung: Sie erhalten regelmäßig Ihre Abrechnung und haben einen festen Ansprechpartner.

Was kostet die Mietverwaltung?

Preise auf Anfrage – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Einheiten Sie haben, wie groß die Immobilie ist, in welchem Zustand sie ist und ob eine Neuvermietung dazugehört. Das Angebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Als Vermieter können Sie sie aber in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ansetzen.

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Häufige Fragen

Was kostet es, eine Wohnung vermieten zu lassen?

Das ist individuell: Der Preis hängt von der Zahl der Einheiten, der Größe der Immobilie und dem Aufwand ab. Sie erhalten von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Für die Mietersuche gilt das Bestellerprinzip: Beauftragen Sie uns als Vermieter, tragen Sie die Vermittlungskosten; für Mieter ist die Vermittlung kostenfrei.

Verwalten Sie auch eine einzelne Eigentumswohnung?

Ob einzelne Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus – sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihr Objekt individuell.

Wie lange läuft der Verwaltervertrag?

Laufzeit und Kündigungsfristen vereinbaren wir individuell im Verwaltervertrag. Alle Bedingungen stehen transparent im Angebot.

Wie wählen Sie Mieter aus?

Wir prüfen Selbstauskunft, Bonität und Einkommensnachweise und stellen Ihnen die passenden Interessenten vor. Die Entscheidung, an wen Sie vermieten, treffen Sie.

Wer erstellt die Nebenkostenabrechnung?

Das übernehmen wir. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Wir behalten diese Frist für Sie im Blick.